Menschen mit Behinderung sollen den gleichen Zugang zu öffentlich betretbaren Anlagen haben wie Menschen ohne Behinderung. Das heißt, dass öffentliche Gebäude barrierefrei erreichbar sein müssen, damit alle Besucher mühelos und selbstständig das Objekt betreten und wieder verlassen können. Um den Einwohnerinnen und Einwohnern in St. Veit Behördengänge in Zukunft enorm zu erleichtern, hat auch das Malerei Sucher-Team zu einer barrierefreien Bezirkshauptmannschaft tatkräftig beigetragen.
Barrierefreiheit im Alltag
In Österreich ist die Barrierefreiheit gesetzlich geregelt. Seit dem 1. Jänner 2016 gilt das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen für alle Unternehmen. Demnach müssen Dienstleistungen, Waren und Informationen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, ohne besondere Erschwernis zugänglich sein. Dabei gibt es mehrere Arten von Barrieren. Erstens sind es natürlich die baulichen Barrieren, wie Stufen, zu enge Türen und Barrieren im Verkehrsbereich. Zweitens sind die Barrieren in der Kommunikation zu nennen. Beispielsweise handelt es sich dabei um fehlende Übersetzungen in Gebärdensprache oder die fehlende Barrierefreiheit zum Internet. Das heißt, dass Farbkontraste oder Textalternativen fehlen.
Malerei Sucher unterstützt Barrierefreiheit der Bezirkshauptmannschaft
Die Bezirkshauptmannschaft in St. Veit ist nun zu einer modernen und barrierefreien Anlage geworden. Die Behördengänge werden somit für Menschen mit Behinderung in Zukunft unproblematisch abgewickelt werden können. Mit einer großzügigen Liftanlage sind lästige Stufen ab jetzt kein Thema mehr. Auch das Blindenleitsystem am Boden weist nun unkompliziert den Weg zu den Büros. Die Malerei Sucher hat der BH in St. Veit einen neuen, frischen Anstrich verpasst, um den künftigen Weg in eine barrierefreie Zukunft zu unterstreichen.